Durch den Blätterwald geistert es immer wieder und es ist mittlerweile Allgemeinwissen, dass die staatliche Rente in der Zukunft bestenfalls noch für eine minimale finanzielle Absicherung des Ruhestandes ausreicht. Bei KSK-Mitgliedern ist die Situation noch prekärer, da sie über ihren KSK-Beitrag einen sehr kleinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und dadurch bei Erreichen des Rentenalters einen Rentensatz erhalten, der dem Hartz IV-Niveau entspricht. Keine erfreuliche Aussicht.
Wenige freie Theaterschaffende, die Mitglieder der KSK sind, wissen jedoch, dass sie eine Riesterrente abschließen können und ganz neu ist jetzt, dass sie durch ihre Mitgliedschaft in einem Landesverband der freien Theater günstigere Konditionen bekommen.
Gemeinsam mit der unabhängigen Beratungsfirma Plansecur, die bundesweit tätig ist, hat der Bundesverband Freier Theater einen Rahmenvertrag abgeschlossen, zu dem alle Mitglieder Zugang haben, die bei der KSK versichert sind. Vorteil dieses Rahmenvertrages ist eine erhöhte Rentenleistung zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Folgendes Rechenbeispiel zeigt, wie lukrativ eine solche Riesterrente sein kann:
Bei einem monatlichen Beitrag von 5 € zahlt der Staat jedes Jahr einen Zuschlag.
Für eine Frau mit 2 Kindern ergibt das beispielsweise eine Zulage von 390,- € für 2007 und 524,- € ab dem Jahr 2008.
Der Staat fördert also die Altersvorsorge mit einer wesentlich höheren Summe als vom einzelnen eingezahlt wird.
Eine Beispielrechnung und eine Information zu diesem Thema sind dieser Email angehängt.
Was ist also zu tun?
Jedes interessierte Mitglied meldet sich bei der Geschäftsstelle seines Landesverbandes und teilt seine KSK-Mitgliedsnummer mit. Diese stellt dann die Verbindung zu einem Berater der Plansecur her, denn ein Vertragsabschluss mit individueller Beratung kann nur persönlich erfolgen.
Noch eine interessante Nachricht: alle Mitglieder, die bereits eine Riesterrente abgeschlossen haben, können ihren Vertrag in den BUFT-Rahmenvertrag eingliedern und ebenfalls von den günstigeren Konditionen profitieren.
FÖRDERUNGSSCHWERPUNKTE

© Klaus Fröhlich
Die Förderungsschwerpunkte des NRW Landesbüros Freie Kultur dienen der Orientierung der Antragsteller. Im Sinne einer aktiven Förderungspolitik verdeutlichen sie vorrangige Ziele für die Weiterentwicklung der freien Kulturszene in NRW.
Die Zuordnung eines Antrags zu den nachfolgenden Schwerpunkten ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung für eine Förderung.
- Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die kulturelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen stärken.
(Innovationsförderung) - Projekte, die wesentliche Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung der beteiligten Sparte/n geben.
(Modellförderung) - Veranstaltungen und Projekte, die dem künstlerischen Austausch und der Zusammenarbeit unterschiedlicher Sparten und Genres dienen.
(Austauschförderung) - Initiativen zur Vernetzung und Schaffung von langfristig stabilen Strukturen der regionalen und landesweiten Kooperation in einzelnen Arbeitsfeldern und Sparten.
(Strukturförderung) - Vorhaben und Programme, die dem künstlerischen Austausch auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene dienen.
(Transferförderung) - Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen NRW Landesbüro Freie Kultur und anderen Institutionen, Organisationen und Einzelvorhaben mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.
(Kooperationsförderung)
GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNG
Das NRW Landesbüro Freie Kultur fördert mit Mitteln des Ministerpräsidenten des Landes NRW herausragende Projekte der freien Kulturszene in Nordrhein-Westfalen. Die geförderten Vorhaben sollen sich durch Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit der freien Kulturszene in NRW geben. Sie müssen in NRW produziert und präsentiert werden.
Über die Förderung einzelner Projekte hinaus will das NRW Landesbüro Freie Kultur
- neue künstlerische Impulse geben,
- besondere Projekte begleiten,
- vorhandene Entwicklungen bündeln,
- weitergehende Kooperationen stiften.
Die Förderungsmöglichkeiten des NRW Landesbüro Freie Kultur erstrecken sich auf alle künstlerischen / kulturellen Sparten und Arbeitsfelder.
KURATORIUM
- Katrin Tiedemann, Düsseldorf
- Siegmar Schröder, Bielefeld
- Matthias Schröder, Münster
- Rolf Dennemann, Dortmund
- Ludger Schnieder, Münster
- Karl Zekai, Gelsenkirchen
- Judith Krafczyk, Güthersloh
- Christoph Rech, Köln
Hinweise zum Projektantrag >>>
Bisher geförderte Projekte >>>